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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Salzburger Ski- & Snowboardschulen


 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die
im SalzburgerLand tätigen Skischulen & Snowboardschulen
 
1. Allgemeines:
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche Rechtsgeschäfte und Vertragsverhältnisse, die zwischen den Skischulen & Snowboardschulen im SalzburgerLand und deren Kunden als Vertragspartner abgeschlossen werden. Gegenstand der Salzburger Skischulen & und Snowboardschulen ist der Betrieb von Schneesportschulen im Sinne von Skischulen und Snowboardschulen. Davon umfasst sind daher die Dienstleistungen der Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen von Schneesportarten, insbesondere des Skilaufs und des Snowboardfahrens (beides jedoch ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie des Führens und Begleitens von Schneesportarten, insbesondere betreffend Skilauf und Snowboardfahren.
 
2. Reservierung, Angebot, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss, Online- Preisabfragen und Preise:Reservierungen für Einzel- und Gruppenkurse können persönlich vor Ort, über Internet, telefonisch oder per Fax durchgeführt werden.
 
Die Angebote der Skischulen & Snowboardschulen im SalzburgerLand sind freibleibend.
 
Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung sind ausschließlich die schriftlichen Auftragsbestätigungen der Skischulen & Snowboardschulen im SalzburgerLand maßgeblich. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die jeweilige Snowboardschule & Skischulen im SalzburgerLand.
 
Bei Buchungen vor Ort (Einzelskikurse und Gruppenskikurse) wird ein Vertragsverhältnis erst mit dem Erwerb bzw. der Aushändigung der notwendigen Kurskarte begründet. Gleiches gilt für Buchungen unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel, wobei die notwendige Kurskarte vor Beginn der Dienstleistungserbringung vom Kunden abgeholt wird. In allen Fällen gilt, dass die Aushändigung der Kurskarte nur nach erfolgter vollständiger Bezahlung der Kurskosten vor Kursbeginn erfolgt.
 
Alle von den Skischulen & Snowboardschulen im Salzburger Land angeführten Preise sind in EURO und, sofern nicht anders vereinbart, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Angaben in Preislisten verstehen sich ohne Gewähr. Für etwaige Druckfehler wird nicht gehaftet.
 
3. Zahlungsbedingungen:
Wurden keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, so ist für Verträge, die via Internet, Fax oder sonstigen Fernkommunikationsmittel zustande kommen und die Einzelskikurse sowie Gruppenskikurse betreffen unmittelbar nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung eine Anzahlung in der Höhe von wenigstens 50% des Rechnungsbetrages zu leisten. Diese Anzahlung hat drei Werktage vor Beginn der Dienstleistungserbringung auf dem Konto der jeweiligen Skischule & Snowboardschule einzulangen. Der Restbetrag muss vor Beginn der Dienstleistungserbringung bezahlt werden.
Falls ausdrücklich und im Einzelfall mit der jeweiligen Skischule & Snowboardschule im SalzburgerLand schriftlich vereinbart, kann der Gesamtbetrag der Kurskosten auch unmittelbar vor Beginn der Dienstleistung in bar direkt an den Skilehrer oder bei einer zur Entgegennahme des Kursbeitrags autorisierten Person der jeweiligen Skischule & Snowboardschule im SalzburgerLand bezahlt werden.
 
Für am Erfüllungsort abzuschließende Verträge ist das Entgelt für die zu erbringende Dienstleistung vor Kursbeginn im jeweiligen Büro der Snowboardschule & Skischule im SalzburgerLand bar oder unter Verwendung verkehrsüblicher elektronischer Zahlungsmittel zu bezahlen.
 
Bei Zahlungsverzug sind die Skischulen & Snowboardschulen im SalzburgerLand berechtigt, vom Vertragspartner gesetzliche Verzugszinsen einzufordern.
 
4. Online-Angebote und Online-Buchungen:
Alle Leistungen der  Snowboardschule & Skischulen im Salzburger Land, die aufgrund von Online-Anfragen und -Bestellungen unter Verwendung des Internets oder anderer Onlinedienste erfolgen, unterliegen diesen Geschäftsbedingungen.
 
4.1. Inhalt des Online-Angebots:
Die Skischule & Snowboardschule / der Skiverleih und Snowboardverleih (nachfolgend kurz „Autor“ genannt) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf jegliche Art von Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich schweres Verschulden vorliegt.
 
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält sich ausdrücklich vor, Teile der Internetseite oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
 
4.2. Verweise, Links:
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten („Links“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, trifft den Autor grundsätzlich keinerlei Haftung, es sei denn, er hat vor der jeweiligen Verlinkung von rechtswidrigen Inhalten der betreffenden Internetseiten nachweislich Kenntnis erlangt und es nach Kenntniserlangung grob schuldhaft unterlassen, die Nutzung durch Dritte im Falle von rechtswidrigen Inhalten zu verhindern oder zu untersagen, vorausgesetzt, dies wäre ihm technisch möglich und zumutbar gewesen.
 
Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine rechtswidrigen Inhalte auf den zu verlinkenden Internetseiten erkennbar und bekannt waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten oder verknüpften Internetseiten hat der Autor keinerlei Einflussmöglichkeiten. Der Autor distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten oder verknüpften Internetseiten, die nach der erfolgten Verlinkung oder Linksetzung verändert wurden. Dies gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebots gesetzten Links und Verweise sowie für alle Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Mailinglisten usw.
 
Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Internetseite, auf welche verwiesen wurde, nicht jedoch derjenige, der über Links lediglich auf die jeweilige Veröffentlichung verweist.
 
4.3. Urheber- und Kennzeichenrecht:
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.
 
Alle innerhalb des Internetangebots genannten und gegebenenfalls durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Marken- und Kennzeichenrechts, den sonstigen einschlägigen Rechtsnormen sowie den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung darf nicht darauf geschlossen werden, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind.
 
Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der jeweiligen Internetseiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
 
5. Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Der Vertragspartner hat die Schischulen & Snowboardschulen im Salzburger Land über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in den verschiedenen Schneesportarten, insbesondere im Skilauf und Snowboardfahren bei Kursbeginn wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären. Er hat selbstständig für eine dem Stand der Schneesporttechnik, insbesondere der Skitechnik und Snowboardtechnik angemessene und den äußeren Bedingungen entsprechende Skiausrüstung Sorge zu tragen und dafür aufzukommen. Ebenfalls hat er die Snowboardschule & Skischule im Salzburger Land über seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, welche die Ausübung des Schneesportes beeinträchtigen oder bei Ausübung dieses Sportes akut werden können, aufzuklären.
 
Vor Beginn des Unterrichts ist durch den Vertragspartner selbstständig die entsprechende technische Überprüfung der Ausrüstung, insbesondere der Ski- und Snowboardausrüstung und der Bindung durch einen Fachbetrieb zu veranlassen. Für Schäden jeglicher Art, die dem Vertragspartner aus einer nicht fachmännischen oder nur unzureichend durchgeführten Überprüfung, Einstellung oder Wartung seiner Ausrüstung entstehen, haftet die jeweilige Ski- & Snowboardschule in keinem Fall. Jeder Vertragspartner ist für die technische Sicherheit und Mängelfreiheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich und hat für daraus entstehende Schäden selbst aufzukommen. Insbesondere kann die Ski- & Snowboardschule dem Vertragspartner die Teilnahme am Kurs mit einer die Sicherheit gefährdenden oder mangelhaften technischen Ausrüstung solange untersagen, bis der Vertragspartner die Behebung des Mangels veranlaßt hat, ohne daß dem Vertragspartner Ansprüche auf Minderung des Entgelts für versäumte Unterrichtseinheiten zukommen.
 
Die Gruppeneinteilung sowie Einstufung nach dem Können des Vertragspartners bei den Kursen erfolgt durch die Skischulen & Snowboardschulen im SalzburgerLand. Sollte eine Rückstufung eines Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist die jeweilige Snowboardschule & Skischule im SalzburgerLand zur umgehenden Vertragsauflösung berechtigt, ohne dass der sich vertragswidrig verhaltende Vertragspartner zur Rückforderung des geleisteten Entgelts berechtigt ist.
 
Anweisungen der Skischule Unken & Snowboardschule Unken im Salzburger Land hat der Vertragspartner strikt und genau zu befolgen und einzuhalten. Die Missachtung von Anweisungen und Ermahnungen berechtigt die Ski- & Snowboardschulen im Land Salzburg zur umgehenden Vertragsauflösung. Weiters berechtigt eine Beeinträchtigung des Vertragspartners durch Alkohol und/oder Drogen zur umgehenden Vertragsauflösung durch die Ski- & Snowboardschule. In all diesen Fällen hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.
 
Verkleinert sich bei Gruppenkursen die Anzahl der Gruppenmitglieder auf weniger als fünf Personen, so behalten sich die Schi und Snowboardschulen im SalzburgerLand das Recht vor Gruppen zusammenzulegen oder die Unterrichtsstunden entsprechend zu reduzieren.
 
6. Haftungsbestimmungen:
Dem Vertragspartner der Snowboardschulen und Schischulen im SalzburgerLand wird der Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Auslandskrankenversicherung dringend empfohlen. Die Ski- & Snowboardschulen im Salzburger Land haften nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche mit der Tätigkeit der Skischulen & Snowboardschulen im Land Salzburg in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Entsprechende Haftpflichtversicherungen seitens der Skischulen & Snowboardschulen im Salzburger Land bestehen. Darüber hinaus haftet die jeweilige Skischule & Snowboardschule in keinem Fall, wenn sich der Vertragspartner unter Missachtung der Anweisungen, der FIS-Pistenregeln, sonstiger gesetzlicher Anordnungen oder Bestimmungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen am Körper verletzt, Schäden erleidet oder Schäden jeglicher Art verursacht.
 
7. Reklamationen:
Allfällige Reklamationen und Beschwerden sind vom Vertragspartner dem jeweiligen Büro der Skischule & Snowboardschule im SalzburgerLand unverzüglich vor Ort bekannt zu geben, um rasche Abhilfe zu ermöglichen und die Erbringung der Dienstleistung weiterhin zu ermöglichen. Nimmt der Vertragspartner sein Beschwerderecht nicht unverzüglich, jedenfalls nicht bis Ende der Dienstleistungserbringung wahr, so können auch etwaige Ansprüche auf Minderung des Entgelts nicht mehr berücksichtigt werden. Sonstige Ansprüche gegen die Schi- & Snowboardschulen im SalzburgerLand sind jeweils spätestens vier Wochen nach Entstehen oder Kenntniserlangung des Anspruchsgrundes schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
 
8. Rücktritt:
Für Einzelkurse gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 17:00 Uhr des Vortages ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Skischule & Snowboardschule Unken im Land Salzburg in Österreich berechtigt, den vereinbarungsgemäßen Tarif im Ausmaß eines vollen Tagessatzes zu verlangen bzw. bei Buchung eines halben Tages oder stundenweise den jeweils hierfür geltenden anteiligen Tages- bzw. Stundensatz zu verrechnen.
 
Für Gruppenskikurse ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall oder Krankheit unter Vorlage eines ärztlichen Attests eines ortsansässigen Arztes möglich. Der rückzuerstattende Betrag wird auf der Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird dadurch verringert, es können sich dabei aber die Tagessätze erhöhen. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Kurstermin oder bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung erfolgt keine Rückerstattung.
 
Bei witterungsbedingten Kursausfällen (Höhere Gewalt) wird das geleistete Entgelt seitens der Skischule Unken & Snowboardschule Unken in Unken nicht zurückerstattet.
 
Im Kursbeitrag sind die Kosten der Benützung der Liftanlagen nicht enthalten. Sämtliche Kosten für die Benützung aller Aufstiegshilfen trägt der Ski-Kursteilnehmer als Vertragspartner. Für durch Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen entfallene Unterrichtszeiten leistet die Skischule Unken & Snowboardschule Unken keinen Ersatz.
 
9. Sicherheit:
Die Kursteilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche laut Salzburger Landessportgesetz 1988, LGBl Nr. 98/1987 bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres bei der Ausübung des alpinen Schilaufs und des Snowboardsports zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines der ÖNORM EN 1077:2007 entsprechenden Schihelms oder Snowboardhelms verpflichtet sind. Darüber hinaus haben sich die Kursteilnehmer Kenntnis über den Inhalt und die Anwendung der gängigen FIS-Pistenregeln zu verschaffen und diese einzuhalten.
 
10. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl:
Erfüllungsort ist das Heutal und Unken der zentralen Niederlassung der Skischule & Snowboardschule / des Skiverleihs. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das am Sitz der zentralen Niederlassung der Skischule Unken & Snowboardschule Unken / des Skiverleihs Unken örtlich und sachlich in Betracht kommende Gericht zuständig. Es gilt österreichisches Recht. Die Vertragssprache ist Deutsch.
 
11. Rechtswirksamkeit:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzten, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächstem kommt. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

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Freitag 05.04.2024 16:00 - 18:00 Uhr

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Hubert Flatscher | Niederland 158 | 5091 Unken | Salzburger Land

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Telefon: +43 (0)6589 20068
Fax: +43 (0)6589 8218 | Handynummer: +43 (0)664 4412180

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